Abmahnwarner gibt es mittlerweile in vielfacher Form im Internet !
Teilweise sieht es so aus, als hätten die Urheber, überwiegend Rechtsanwälte, nichts anderes zu tun, als den ganzen Tag vor der Tastatur zu sitzen und neue Fälle einzugeben.
Abgemahnt wird in Deutschland z.B. von der Wettbewerbszentrale, von Handwerkskammern oder auch vom Verband Sozialer Wettbewerb in Berlin.
Als Abmahner fiel aber auch der Verein Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. auf.
Eine dieser vielen Warnungen im Jahr 2017 betraf auch den Verein VDAK e.V. in Recklinghausen, der vom Vorstandsvorsitzenden Marc Redel geleitet wird.
https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-vdak-verein-deutscher-und-auslaendischer-kaufleute.html
Da hiess es:
"Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V., handelnd unter „VDAK Aktiver Gewerbeschutz“, Halterner Str. 32, 45657 Recklinghausen, vertreten durch Marc Redel und Gabi Neander, vor.
Mit der durch den 1. Vorsitzenden Marc Redel unterzeichneten Abmahnung macht der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch in eigenem Namen geltend. Dem abgemahnten eBay-Händler wird ein Wettbewerbsverstoß durch die angeblich unzulässige Werbung mit Garantien vorgeworfen. Dadurch handele er gemäß 5a UWG wettbewerbswidrig und sei in dem mit der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung geforderten Umfang unterlassungspflichtig. Eventuelle Wettbewerbshandlungen der Angestellten oder Beauftragten seien dem Empfänger der Abmahnung zuzurechnen.
Die Berechtigung zur Geltendmachung der Unterlassungsansprüche folge aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, so der VDAK seiner Abmahnung weiter. Zu seinen bundesweiten unmittelbaren Mitgliedern sollen Unternehmen, Firmen und Freiberufler zählen, die in repräsentativem Umfang Leistungen gleicher und verwandter Art auf demselben Markt vertreiben. Zudem sollen dem Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. auch andere am Wirtschaftsleben beteiligte Vereine, Verbände, Innungen und Kammern mit ihrerseits mehreren tausend gewerblichen Mitgliedern angehören.
Der Empfänger der Abmahnung wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. zurückzusenden. Der Abmahnung liegt eine solche Erklärung im Entwurf vorformuliert bei, nach der der abgemahnte Onlinehändler eine Vertragsstrafe zu Gunsten des VDAK von 1.500,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung sowie unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs versprechen soll.
In diesem Zusammenhang weist der „Abmahnverein“ auch noch darauf hin, dass der Abgemahnte im eigenen Interesse gehalten und nach der Rechtsprechung verpflichtet sei, auf die Abmahnung zu antworten, auch wenn er die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung ablehnen sollte.
Letztlich sei der Empfänger der Abmahnung dazu verpflichtet, Abmahnkosten in Höhe von 142,80 € an den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK Aktiver Gewerbeschutz) zu zahlen.
Im konkreten Fall konnten wir – ungeachtet der Sach- und Rechtslage im Übrigen – unter keinen Umständen empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzureichen, da sie über das zur Beseitigung einer angeblichen Wiederholungsgefahr Erforderliche weit hinausgeht. Empfänger einer solchen Abmahnung sollten die Forderungen daher kritisch unterprüfen und vor dem Hintergrund, dass strafbewehrte Unterlassungserklärungen zeitlich unbefristet gültig bleiben, in jedweden Zweifelsfällen fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.
UPDATE 05/2017: Weitere Abmahnungen des VDAK
Uns gehen derzeit beinahe täglich weitere Abmahnungen des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK Aktiver Gewerbeschutz) zu. Zu einem Großteil wird in diesen Abmahnungen seitens des VDAK eine angeblich unzulässige Garantierwerbung (z.B. 1 Jahr Herstellergarantie) beanstandet."
Quelle: https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-vdak-verein-deutscher-und-auslaendischer-kaufleute.html
Auch der Händlerbund befasste sich mit den von Marc Redel unterzeichneten Abmahnungen.
Da hiess es:
"
Abmahngründe des VDAK e.V.
Der 1994 gegründete Verein dient dem Hauptzweck die Interessen seiner über 2.000 Mitglieder zu vertreten und unlauteren sowie kriminellen Geschäftspraktiken den Kampf an zusagen. Nicht wie manchmal üblich, geht der VDAK konkreten Beschwerden nach, sondern sucht nach einem bestimmten Fehler in Online-Shops. Dazu gehört unter anderem die Werbung mit Garantien.
Werben Sie mit Hersteller-Garantien als Online-Händler, dann ist die Angabe der Garantiebedingungen erforderlich. Schlussfolgernd empfehlen wir unseren Mitgliedern diese Informationen zwingend in Ihrem Shop zu hinterlegen, um nicht in die Abmahnfalle der VDAK zu tappen. Andernfalls müssen Sie mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Zahlung einer Kostenpauschale von ca. 142 Euro rechnen. "#
Quelle:
https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/hilfe-bei-abmahnung/abmahnanwaelte?trcde=SiXwEZ028r&gclid=CjwKCAjw3pWDBhB3EiwAV1c5rLZ9TNC0ZSJzHjAbcm4ksHcZWb0A-tA-l7qkmhLTRd60rocbZQIKFBoCw7EQAvD_BwE
Ausserdem veröffentlichten viele deutsche Rechtsanwälte Meldungen zu den Abmahnungen des VDAK e.V. und dessen Vorsitzenden Marc Redel:
Hier einige Beispiele:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vdak-wegen-garantiewerbung_125964.html
https://www.rueden.de/blog/wettbewerbsrecht/massenhafte-abmahnung-des-vdak-wirft-fragen-auf/
https://www.anwalt24.de/fachartikel/abmahnung-und-filesharing/49224
https://www.abmahnblog-heidicker.de/3317-vdakgarantie
https://newstral.com/de/article/de/1061958802/abmahnung-vdak-verein-deutscher-und-ausl%C3%A4ndischer-kaufleute
http://jurablogs.com/go/abmahnung-vdak-e-punkt-v-garantieangaben
Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Bochum unter dem Aktenzeichen 38 Js 38 / 21 gegen Marc Redel und andere Täter wegen des Verdachts des Betruges in Zusammenhang mit diesen Abmahnungen ermittelt.
Es besteht der Verdacht, daß dieser Marc Redel mit seinem VDAK e.V. im Jahr 2017 eigentlich insolvent war und dann aus reiner Geldnot mit den Abmahnungen begonnen hat.
Und das wäre eindeutig rechtsmissbräuchlich.
Mittlerweile hat sich das Ehepaar Marc Redel / Gabi Neander offenbar auch getrennt, im Rahmen der Trennung sind auch viele insbesonders für den Vorstandsvorsitzenden negativen und belastenden Fakten öffentlich geworden.
Wenn sich der Verdacht auf das rechtsmissbräuchliche Vorgehen bei diesen Abmahnungen durch den Vorstandsvorsitzenden Marc Redel bestätigen sollte dann geht es um ca. 2000 Abmahnungen.
Wir werden die Sache auf jeden Fall im Auge behalten und weiter berichten.
CEK e.V.
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